Kollektivverträge sind betriebliche und schriftliche Vereinbarungen, welche zwischen den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und den Gewerkschaften abgeschlossen werden.
Die Vereinbarungen gelten für die Arbeitsverträge innerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches. Die Regelungen in den Kollektivverträgen dürfen durch gesonderte Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht beeinträchtigt werden.
- Auf der Arbeitnehmerseite werden Kollektivverträge vom Österreichischen Gewerkschaftsbund und den Gewerkschaften verhandelt und abgeschlossen. Im Kollektivvertrag sind die wechselseitigen Pflichten und Rechte aus den Arbeitsverhältnissen geregelt.
- Dies sind vor allem jene Regelungen in Bezug auf die Entlohnung, Sonderzahlungen und der Arbeitszeit. Der Zweck von Kollektivverträgen ist es, für eine denkbar große Anzahl von Arbeitnehmern sowie für alle Regionen und Branchen, sachgerechte Arbeits- und Lohnbedingungen festzulegen.
Da ein Kollektivvertrag eine spezielle Vereinbarung ist, müssen die Verhandlungen geführt werden, damit eine Einigung erreicht wird. Damit es zu diesen Verhandlungen kommt, stellen die Gewerkschaften gesonderte Forderungen auf und verlangen die Verhandlungen hierüber.
Die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber müssen beide dazu bereit sein auch zu verhandeln, sonst kann kein Vertrag bzw. eine Abänderung des Kollektivvertrags zustande kommen.
Damit ein erneuter Kollektivvertrag abgeschlossen oder ein bestehender geändert werden kann, müssen alle Verhandlungspartner inhaltlich zu einem Einvernehmen kommen.
Oftmals gibt es auch mehrere Verhandlungsrunden, welche auch bis zu Streiks führen können. Diese werden auch aktuell geführt.
Vor einer Versammlung, welche in der letzten Woche vor dem Sozialministerium stattgefunden hatte, stapelte die Gewerkschaft für die Privatangestellten sehr tief. Erschienen waren hier mehr als 1000 Streikende, um eine Forderung nach der 35-Stunden-Woche innerhalb der Sozialwirtschaft durchzusetzen.
Die Teilnehmer waren meist Beschäftigte aus 13 unterschiedlichen Organisationen im privaten Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Die Betriebsratsvorsitzenden zeigten sich kampfbereit und kündigten weitere Streiks an.
Sie zeigten zudem eine hohe Bereitschaft, diese auch bis zum Sommer weiterzuführen. Fünf Verhandlungsrunden waren jedoch bisher gescheitert und ein neues Treffen ist geplant. Die Gewerkschaft sieht sich in der Forderung weiterhin bestätigt, signalisiert jedoch zugleich eine Kompromissbereitschaft.
- Der Weg in die 35-Stunden-Woche soll schrittweise und nicht mit einem Mal umgesetzt werden. Die Arbeitgeber jedoch hatten zuletzt die Verkürzung der Arbeitszeit abgelehnt.
- Diese sei nicht finanzierbar und würde außerdem den Personalmangel innerhalb der Pflegeeinrichtungen weiter verschärfen.
Die Arbeitgeber betonen, dass sie schon jetzt in der schlimmen Situation sind, dass sie dringend benötigte Plätze in den Einrichtungen nicht anbieten können, weil das qualifizierte Personal fehlt.